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Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät

Willkommen, wir freuen uns Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen.

Wir sind Ihre Experten für die Verkehrsrechtsfragen



Hier erfahren Sie mehr über Messungen der Geschwindigkeit mit Messgeräten.

Wir möchten Sie darüber informieren, wie genau solche Messungen stattfinden.

Wer kennt es nicht? Der Alltagsstress lässt uns alle mal zu schnell fahren. Die Kinder müssen von der Schule abgeholt werden, zu Hause wartet der Braten im Ofen oder sonstige dringende Fälle. Manchmal versinkt man auch in Gedanken und passt sich einfach dem Vordermann an. Nur Pech, wenn dieses Auto auch zu schnell dran ist. Schon passiert es: Es macht BLITZ. Schon ist das teure Foto gemacht. Jetzt ist das Bremsen auch schon zu spät. Nach einigen Tagen flattert auch schon der Bußgeldbescheid ins Haus. Jetzt ist Bussgeld zahlen angesagt. Vielleicht gibt es sogar Punkte in Flensburg.

Aber wie funktioniert eigentlich eine Messung?

Es hat einfach nur mit Mathematik zu tun. Für die Messung sind 2 Lichtschranken zuständig. Wenn die erste überfahren wurde teilt diese dies der Zweiten mit. Nun fängt die Zweite mit einer Art Stoppuhr an zu messen bis auch diese überfahren wurde. Der integrierte Computer kann so schnell rechnen, dass nur ein Bild gemacht wird, wenn man schneller also die zulässige Geschwindigkeit – die beim Aufstellen der Falle eingestellt wird – gefahren ist.

Rechenbeispiel:
Wir nehmen einfach mal an, dass die Stoppuhr nach der Messung vier Sekunden anzeigt. Der PC errechnet, dass man also in einer Sekunde fünf Meter gefahren ist. In 3.600 Sekunden (das entspricht einer Stunde) sind das dann 18.000 Meter. Ein Kilometer entspricht 1.000 Meter. Also ist man 18 Kilometer die Stunde gefahren (kmh).

Jetzt ist nur noch die Frage: Ist der Bussgeldbescheid überhaupt rechtens?

In manchen Fällen kann das Bussgeld angefochten werden:
Durfte die Messung an dieser Stelle überhaupt gemacht werden?
Hat das Wetter die Messung eventuell verfälscht?
Sind Sie das Auto überhaupt selbst gefahren? (es wird immer der Halter des PKWs angeschrieben)

Falls Sie Fragen oder Schwierigkeiten mit einem Geschwindigkeitsbussgeld haben, schauen Sie doch einfach mal auf www.Blitzerkanzlei.de vorbei. Die Verkehrsanwälte helfen Ihnen gerne!